Leistungen

BGS Bauherren Grundstücksservice GmbH in Leipzig     |    Leistungen - Projektentwicklung

Projektentwicklung

Die BGS GmbH hat sich auf die Ent­wick­lung von Wohn­bau­flä­chen spe­zia­li­siert. Im Rah­men der Grund­stücks­ent­wick­lung wer­den alle Auf­ga­ben vom städ­te­bau­li­chen Kon­zept über das Be­bau­ungs­plan­ver­fah­ren bis hin zur Er­schlie­ßung und Par­zel­lie­rung der ein­zel­nen Bau­grund­stü­cke von uns durch­ge­führt.
Bei der Bau­land­ent­wick­lung tritt die BGS Pro­jekt­ent­wick­lung in der Regel als In­ves­tor auf, d.h. wir kau­fen die Grund­stü­cke in­ner­halb eines Bau­ge­bie­tes auf und er­schlie­ßen diese auf ei­ge­ne Kos­ten und ei­ge­nes Ri­si­ko.
An­schlie­ßend ver­kau­fen wir diese Flä­che an die End­er­wer­ber, die dann Bau­trä­ger- und Ar­chi­tek­ten­frei die Grund­stü­cke be­bau­en kön­nen. Al­ter­na­tiv hier­zu kön­nen wir aber auch Bau­lan­der­schlie­ßung als Dienst­leis­tung für Grund­stücks­ei­gen­tü­mer durch­füh­ren.
Un­se­re viel­fäl­ti­gen Kom­pe­ten­zen er­lau­ben uns einen fle­xi­blen Pro­jekt­ein­stieg in allen Pha­sen der Ent­wick­lung und Rea­li­sie­rung.
Pro­jekt­ent­wick­lung be­deu­tet bei BGS in ers­ter Linie Flä­chen­ent­wick­lung. Ziel dabei ist die Schaf­fung und Si­che­rung des öf­fent­li­chen Pla­nungs- und Bau­rechts für die je­wei­li­gen Area­le. Dafür wer­den Grund­stücks­flä­chen par­zel­liert und zu Stadt­quar­tie­ren mit ihren Wohn- und Le­bens­räu­men ent­wi­ckelt. Dabei stim­men wir uns eng mit den Kom­mu­nen und Ent­schei­dungs­trä­gern vor Ort ab.

Konzeption

  • Bestandsaufnahme

  • Markt- u. Standortanalyse

  • Wirtschaftlichkeitsberechnung

  • Erarbeitung von Nutzungskonzepten

Vertragsreife

  • Abschluss von städtebaulichen Verträgen

  • Abschluss von Erschließungsverträgen mit Versorgungsunternehmen

  • Bürgschaftshinterlegung

  • Vermessung & Teilung

  • Vermarktungsbeginn

Planung & Baurechtbeschaffung

  • Erstellung bzw. Prüfung der Planung

  • Verhandlung der Rahmenbedingungen

  • Entwicklung des städtebaulichen Konzeptes

  • Baurechtsverfahren

  • Verhandlung mit Kommunen

  • Verhandlung der städtebaulichen und Erschließungsverträge

  • Gutachten

Baureife

  • Anlaufberatung

  • Erschließungsbeginn

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

  • Erarbeitung von standortadäquaten und marktgerechten Nutzungskonzepten

  • Schaffung von Planungs- und Baurecht

  • Abstimmung mit Kommunen und politischen Entscheidungsträgern zu Rahmenvereinbarungen, Bebauungsplanverfahren und öffentlich-rechtlichen/ städtebaulichen Verträgen

  • Infrastrukturelle Erschließungsmaßnahmen